Sachverständigenprüfungen:
- Vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von wassergefährdenden Stoffe nach dem Wasserhaushaltsgesetz §19, VawS, z.B. Heizöl- und Dieselanlagen
Sachkundigenprüfungen (als befähigte Person):
- Lastaufnahmemittel nach BGR 500
- Hebebühnen, Hubsteiger, Bauaufzüge nach BGR 500
- Leitern nach BGV D 36
- Kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster nach BGR 232
- Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach BGV A 3
- Prüfung von Ketten nach BGR 500
- Regalinspektionen nach DIN EN 15635
- Maschinen vor Inbetriebnahme und bei Veränderungen
- Prüfung von Ölabscheidern nach DIN EN 161, DIN 1999
- Prüfung von Kinderspielgeräten und Spielplätzen nach DIN EN 1176