Unsere zugelassene Sachverständige für wassergefährdende Stoffe nach § 22 VAwS führt folgende Beratungen und Prüfungen durch:
- Umweltmanagementberatung
- Vorbereitung der Validierung nach Öko-Audit-Verordnung 1836/93 EWG
- Vorbereitung der Zertifizierung nach DIN EN 14000 ff.
- Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen einschließlich Erstellung von Betriebsanweisungen mit Gefahrstoffkataster gemäß § 14 Gefahrstoff-Verordnung
- Prüfung der Langeranlagen von wassergefährdenden Stoffen
- Orientierungsmessungen von Lärm nach BImSchG und BGV B 3 (VBG 121)
- Sachverständigenprüfung für Anlagen nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
- Sachverständigenprüfung und Dichtheitsprüfung von Abscheideranlagen