2003 ereigneten sich in Deutschland 1.042.452 meldepflichtige Betriebsunfälle und 1.339 Betriebsunfälle mit Todesfolge.
Rechnet man die nicht meldepflichtigen Unfälle hinzu, passiert alle 30 Sekunden ein Betriebsunfall.
Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit:
- Gefährdungs- und Belastungsanalysen auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes § 5
- Erstellung von Betriebsanweisungen der vorhandenen Gefahrstoffe im Betrieb auf der Grundlage § 14 Gefahrstoff - Verordnung (Umgang, Kennzeichnung, Einstufung)
- Lärmmessungen und Lichtmessungen für gefährdete Arbeitsplätze
- Kompetenzerweiterung durch Fortbildung in Form von Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter anderer Unternehmen
- Aufbau eines Arbeitsschutz - Managementsystems
- Maschinensicherheit: Auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie 98/37/EG wird die Sicherheit der Maschinen beurteilt und Bedienanleitungen und Risikoanalysen im Rahmen der Herstellererklärung erstellt.
- Unterstützung zur CE - Kennzeichnung nach der Arbeitsmittel - Benutzer - Verordnung
- Schulungen für Mitarbeiter zur sicheren Maschinenherstellung und deren Umgang werden durchgeführt.
- Beratung entsprechend der Lebensmittel - Verordnung und HACCP - Konzept sowie der Einhaltung der Biostoff - Verordnung
- Beratung zur Ergonomie und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen gemäß Verordnung vom 04.12.1996
- Beratung zur Auswahl von Arbeitsschutzmitteln