Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit:
- Gefährdungs- und Belastungsanalysen auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes § 5
- Erstellung von Betriebsanweisungen der vorhandenen Gefahrstoffe im Betrieb auf der Grundlage § 14 Gefahrstoff - Verordnung (Umgang, Kennzeichnung, Einstufung), Betriebsanweisung für Maschinen auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung
- Lärmmessungen und Lichtmessungen für gefährdete Arbeitsplätze
- Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter
- Aufbau eines Arbeitsschutz - Managementsystems
- Maschinensicherheit: Auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie 2006/42/ EG wird die Sicherheit der Maschinen beurteilt und Bedienanleitungen und Risikoanalysen im Rahmen der Herstellererklärung erstellt.
- Unterstützung zum Erlangen der CE - Kennzeichnung nach der Arbeitsmittel- Benutzerverordnung
- Beratung entsprechend der Lebensmittel -
- Beratung zur Ergonomie und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen gemäß Bildschirmarbeitsverordnung vom 04.12.1996
- Beratung zur Auswahl von Arbeitsschutzmitteln